Die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zugewiesenen Institute haben mit Schreiben vom 10.03.2025 von dieser eine Prüfungsanordnung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 EinSiG erhalten. Gegenstand der Prüfung ist die Untersuchung, inwieweit die Institute ihre Verpflichtungen nach § 7 Abs. 8 EinSiG einhalten. Grundlage hierzu bildet eine - zu einem von der EdB noch bekanntzugebenden Stichtag - zu erstellende und nachfolgend auf elektronischem Weg bereitzustellende - pseudonymisierte und verschlüsselte - Einreicherdatei.
Die diesbezüglichen Funktionalitäten stehen Ihnen an dieser Stelle zur Verfügung (Datenraum) und ermöglichen das sichere Hochladen der pseudonymisierten Einreicherdatei. Über die Modalitäten des Zugangs wurden die Institute von der EdB ebenfalls mit Schreiben vom 10.03.2025 (Informationsbeiblatt der Einlagensicherungs- und Treuhandgesellschaft mbH, Köln) unterrichtet.
Das Hilfsprogramm PseudoED können Sie unter der Internetadresse www.einlegerentschaedigung.de/ped.htm in der Version 1.0.6 herunterladen. Bitte beachten Sie, dass eine Pseudonymisierung Ihrer Einreicherdatei vorzugsweise mit dieser Version durchzuführen ist, aber alternativ die Verwendung der Version 1.0.5 ebenfalls akzeptiert würde. Die Verwendung der Version 1.0.4 oder älter ist nicht mehr zulässig.
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